Brandschutz


Jede Feuerstätte braucht eine ausreichende Brandschutzwärmedämmung. Diese verhindert eine Brandgefährdung. Diese Vorschriften haben sich 2015 verändert!

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Nicht brennbare Wände

Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell 4.12 cm Dämmung

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Brennbare Wände

  • Vormauerung vor brennbare Wände mit einer Mindeststärke von 12 cm.
  • Vormauerung seitlich 20 cm über die Feuerstätte überstehend.
  • Wärmedämmung gemäss Herstellerangaben, je nach Modell 4-12 cm Dämmung.
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Brennbare Decken

Brennbare Decken (Holzkonstruktion) müssen mit mindestens 18 cm gedämmt werden.

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Vorbelag bei Cheminées

  • Brennbare Bodenbeläge vor Cheminées müssen ausreichend geschützt werden.
  • Der Vorbelag muss mindestens 40 cm breit sein (ab Feuerraumkante).
  • Ist die Feuerstelle mehr als 40 cm über Boden, so entspricht die Höhe der Vorbelagsbreite.

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